Liebe Mitglieder,
laut Niedersächsischer Corona-Verordnung gelten ab dem 03.04.2022, neue, gelockerte Corona-Regeln. Es entfällt weitestgehend die Maskenpflicht – unter anderem auch in Sportstudios.
Aufgrund der hohen Inzidenzen haben wir uns im Team allerdings dazu entschieden, für eure und unsere Sicherheit, weiterhin Masken zu tragen. Euch bleibt es aber freigestellt, ob und wann ihr eine Maske in unserem Studio tragen möchtet.
Hier die aktuellen Regeln laut Verordnung:
FFP2-MASKENPFLICHT
Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer OP-Maske ist keine Pflicht mehr. Pflicht ist diese in Niedersachsen lediglich noch in Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen, Justizvollzugsanstalten sowie dem öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Für Sportstudios gilt dies nicht.
ENTFALL DER G-REGELN
Das Vorzeigen eines negativen Testergebnisses oder des Impfnachweises ist weiterhin nicht erforderlich.
CHECKLISTE FÜR EUREN REIBUNGSLOSEN EINLASS
Bis auf eure TATKRAFT muss für den Einlass in unsere Studios nichts vorgewiesen werden.
Wir halten euch weiter auf dem Laufenden.
Euer TATKRAFT-Team